Mittelung der Stadt Kiel zur:
"Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16. Mai" 
und neue "Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel vom 17. Mai"

Das Land Schleswig-Holstein hat mit einer Verordnung und einem Erlass neue Lockerungen der Corona-Regelungen festgelegt. Veränderungen gibt es in vielen Bereichen wie Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungen, Sport und Dienstleistungen.

Die Landeshauptstadt Kiel hat die Regelungen des Erlasses in ihrer umfangreichen Allgemeinverfügung übernommen. Unter anderem sehen die ab 18. Mai geltenden neuen Regelungen eine erweiterte Notfallbetreuung mit größeren Gruppen in Kindertageseinrichtungen vor sowie Schulunterricht für weitere Klassenstufen. Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt bis einschließlich 7. Juni und ist unter www.kiel.de/bekanntmachungen zu finden.

Auch wenn nun beispielweise Restaurants, Kinos oder Fitnessstudios – wenn das jeweilige Hygienekonzept stimmt – wieder besucht werden dürfen, ist im Kampf gegen die Pandemie weiterhin Vorsicht geboten. Daher gelten einige Regelungen und Grundsätze nach wie vor.

Ebenso wie das Land weist die Landeshauptstadt eindringlich darauf hin, dass im öffentlichen Raum weiterhin genügend Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden muss. Außerdem ist im ÖPNV, beim Einkaufen und beispielsweise auch bei Terminen im Rathaus oder in anderen städtischen Stellen eine Alltagsmaske zu tragen, die Mund und Nase bedeckt. Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit weiterhin auf ein Minimum zu beschränken.

Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,

Telefon (0431) 901-2406;
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