Neue Regelungen für Wertstoffhöfe und Winterdienst
Im November hat die Kieler Ratsversammlung die Neufassungen der Kieler Abfallgebührensatzung sowie der Straßenreinigungssatzung beschlossen. Im kommenden Jahr gelten einige Neuregelungen. Die Abfallgebühren in der Landeshauptstadt bleiben 2025 jedoch konstant – anders als in Hamburg und anderen Städten.
Christian Schmitt, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel, betont: „Ein sauberes Kiel ist das Ergebnis harter Arbeit und großen Engagements – ich danke allen Mitarbeitenden des ABK, die jeden Tag dafür sorgen, dass unsere Stadt lebenswert bleibt. Und ich lade alle Kieler*innen ein: Lassen Sie uns auch 2025 gemeinsam Verantwortung für Abfalltrennung und Sauberkeit in Kiel.Sailing.City übernehmen."
Folgende Änderungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Winterdienst und Gebührenstruktur gibt es in Kiel im neuen Jahr:
Neue Regelungen für Wertstoffhöfe
Ab dem 1. Januar 2025 nehmen die Kieler Wertstoffhöfe keine Restabfälle mehr an. Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das eine konsequente Trennung und Wiederverwertung von Abfällen fordert. Unterstützung bei der richtigen Trennung bietet das Abfall-ABC unter www.abki.de.
Restabfälle müssen über die heimische Restabfalltonne oder spezielle Restabfallsäcke entsorgt werden, die am Abfuhrtag bereitgestellt werden.
Wenn das vorhandene Restabfallvolumen auf dem eigenen Grundstück nicht ausreichen sollte, können Grundstückseigentümer*innen zusätzliche Restabfallbehälter beim ABK-Kundenzentrum (Telefon 0431/58 54-0, E-Mail
Erweiterung des Wertstoff-Zentrums Wellsee
Um den Kielerr*innen einen besseren Service bieten zu können erweitert der ABK das Wertstoff-Zentrum in Kiel-Wellsee zum Wert- und Schadstoffzentrum. Für den Sommer 2025 ist die Eröffnung geplant, mit der die Schließung der Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße verbunden sein wird. Gleichzeitig wird das Angebot der mobilen Schadstoffsammlung in der Innenstadt um mehrere Haltestellen erweitert, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen weiterhin ihre Schadstoffe problemlos abgeben können.
Neue Winterdienstzeiten für den Winter 2025
Die gesetzliche Räum- und Streupflicht wird künftig angepasst. Mit Inkrafttreten ab dem 1. Juli 2025 müssen ab dem darauffolgenden Winter witterungsbedingte Glätte und Schnee werktags bereits bis 7 Uhr beseitigt werden. An Sonn- und Feiertagen müssen die Straßen bis 8 Uhr frei sein. Das ist jeweils eine Stunde früher als zuvor.
Grund hierfür ist eine Änderung der Satzung zur Reinigung der Straßen mit dem Ziel, dass Menschen morgens im Berufsverkehr und zur Schule sicher und rechtzeitig ankommen. Die Neuregelung gilt sowohl für den ABK als auch für Privatpersonen, welche laut Satzung die Verantwortung für knapp 95 Prozent aller Gehwege tragen.
Getrenntsammlung von Textilien ab 2025
Ab Januar 2025 gilt die EU-weite Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilien. Saubere Alttextilien können weiterhin bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden, verschmutzte Textilien gehören in die Restabfalltonne.
Nach der Insolvenz eines Vertragspartners kam es zuletzt zu Problemen bei der Leerung von Altkleidercontainern. Die Stadt arbeitet intensiv an Lösungen, um die flächendeckende Entsorgung von Alttextilien auch 2025 sicherzustellen.
Trotz stabiler Abfallgebühren gibt es in einzelnen Bereichen Anpassungen. So steigen die Transportzuschläge um 1 Prozent. Beispiel: Für eine 240-Liter-Tonne (zweiwöchentliche Leerung, 15 bis 30 Meter Transportweg) erhöht sich die Gebühr von 63 Euro jährlich auf 64,20 Euro.
Auch die Preise für Restabfallsäcke (von 5,40 Euro auf 12,30 Euro), Grüngutsäcke (von 2,90 Euro auf 3,10 Euro) und Laubsäcke (von 3,30 Euro auf 3,60 Euro) werden angepasst. Die erhöhten Kosten für den Restabfallsack ergeben sich im Wesentlichen aus Logistikkosten, Fahrzeugkosten sowie Kosten für die Tourenplanung.
Schließlich steigen die Straßenreinigungsgebühren moderat um 3,5 Prozent. Beispiel: Pro Meter Straßenfrontlänge beträgt die Gebühr nun 0,90 Euro pro Monat (10,80 Euro jährlich).
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