Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) schreitet voran: Alleinerziehende Eltern können in Kiel einen Unterhaltsvorschuss nun auch online unter www.kiel.de/unterhaltsvorschuss<http://www.kiel.de/unterhaltsvorschuss> beantragen. Die Unterhaltsvorschusskasse im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel bietet diesen digitalen Service im Rahmen eines Pilotprojektes an. Mit dem Unterhaltsvorschuss Online (UVO) geht eine weitere Serviceleistung online, die in einer Pilotierungsphase erfolgreich umgesetzt wird. Ermöglicht wurde die frühzeitige Einführung bei der Landeshauptstadt Kiel durch das Zusammenwirken mit dem Land Freie Hansestadt Bremen (OZG-Themenfeldführerin Familie & Kind), dem Land Schleswig-Holstein, dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH), sowie dem UVO-Projektteam aus Dataport und der ]init[-AG als externe Beratung.
Bürgermeisterin Renate Treutel freut sich über die neue Onlinedienstleistung: "Alleinerziehende Elternteile sind in einer schwierigen Situation, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. In diesem Fall unterstützt das Jugendamt nicht nur mit Unterhaltsvorschusszahlungen, sondern vereinfacht nun online auch die Beantragung der Leistungen, um Eltern Wege zu ersparen."
Unterlagen, die einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss beizufügen sind, können digital hochgeladen werden. Wenn bei dem Onlineantrag die Registrierung durch den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises (eID) erfolgt, entfällt eine nachträgliche persönliche Unterschrift, die ansonsten notwendig wäre.
Zudem ist eine telefonische oder persönliche Beratung (Howe-Haus, Holstenstraße 88-90, 5. Etage) durch erfahrende Fachkräfte weiterhin möglich. Falls ein persönliches Gespräch gewünscht ist, können Termine unter
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zwölfter Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren (bis zum 18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2022 monatlich:
*für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 177 Euro,
*für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 236 Euro und
*für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 314 Euro.
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