Die Landeshauptstadt Kiel erhebt wie auch viele andere Kommunen in Deutschland eine Hundesteuer. Wer in Kiel einen Hund hält, muss diesen beim Amt für Finanzwirtschaft anmelden und die Hundesteuer zahlen. Die Frist für die An- und Abmeldung der Vierbeiner beträgt 14 Tage. Ein Behördengang ist dafür nicht erforderlich, das Ganze kann auch digital gemeinsam mit dem Hund zuhause vom Sofa aus erledigt werden.
Nach Anmeldung eines Hundes bekommen die Halter*innen als Nachweis der Anmeldung eine Hundesteuermarke. Ohne diese darf der Hund in der Öffentlichkeit nicht umherlaufen.
In der Woche von Montag, 1. Juni, bis Sonntag, 7. Juni, kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) verstärkt, ob Kieler Hunde mit ihren Marken versehen sind. Die Mitarbeitenden des KOD sind dabei sowohl in Uniform als auch in Zivilkleidung unterwegs. Sie haben stets einen Dienstausweis bei sich und können sich ausweisen. Trägt ein Hund keine Hundesteuermarke, erfasst der KOD die Daten der Person, die den Hund ausführt sowie gegebenenfalls weitere Daten, falls diese Person nicht die*der Hundehalter*in ist. Die Daten werden dann an das Amt für Finanzwirtschaft weitergeleitet.
Diese Kontrollen dienen der Sicherstellung einer gleichmäßigen und vollständigen Erhebung der Hundesteuer. Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten laut Hundesteuersatzung – wenn ein Hund beispielsweise nicht angemeldet wird – stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden.
Unter www.kiel.de/hunde sind wichtige Informationen für Hundehalter*innen zusammengestellt. Dort ist auch ein Link zur bequemen Online-Anmeldung für die Vierbeiner zu finden.
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