„Tonne falsch befüllt" – diesen Aufkleber können Kieler*innen jetzt auf ihren Bioabfalltonnen finden, wenn sie außer Garten- und Küchenabfällen auch andere Abfälle wie Plastiktüten oder Glasflaschen in der Tonne entsorgt haben. Die markierten Behälter werden von der Bioabfalltour des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK) nicht geleert, sondern stehengelassen. Die Biotonne muss dann selbst nachsortiert oder eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beauftragt werden. Die entstehenden Kosten tragen die Verursachenden.
Eine sortenreine Trennung ist beim Bioabfall wichtig. Denn dieser ist Ausgangsstoff für eine energetische (Biogas) und stoffliche (Kompost) Weiternutzung. Der ABK ist gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, den Abfall ohne Störstoffe zur weiteren Verwertung einer Bioabfallbehandlungsanlage (BBA) zu überlassen. Im Mai 2022 trat die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft, deren dritte Stufe jetzt greift. Für den ABK bedeutet das: Maximal drei Prozent Gesamtstörstoffe sind bei der Abgabe des Biomülls in der Entsorgungsanlage zulässig.
Dies hatte bereits in den vergangenen Monaten zu Problemen mit dem BBA-Vertragspartner geführt: Denn immer wieder wurden Bioabfälle abgelehnt, weil zu viel Plastik, Glas oder anderer falsch einsortierter Abfall, gefunden wurde. Der Bioabfall ist damit unbrauchbar für eine weitere Verwertung. Als Folge mussten die Bioabfälle in die Müllverbrennungsanlage gebracht und dort als Restabfall zu einem höheren Preis entsorgt werden. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten muss der ABK den Verursachenden in Rechnung stellen.
Der wichtige Appell des ABK an die Kieler*innen: Abfalltrennung ist ein wichtiger Faktor für Ressourcenschonung und alle sind dazu angehalten, ihren Abfall korrekt zu trennen und zu entsorgen. Informationen und Tipps dazu gibt es online unter www.abki.de.
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