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2G-Regelung für Kieler Weihnachtsmärkte

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  Landeshauptstadt hält „Blaues-Bändchen-System" vor

Die Landesregierung plant, ab Sonnabend, 4. Dezember, im Einzelhandel in Schleswig-Holstein die 2G-Regel einzuführen, die besagt, dass nur Geimpfte und Genese Zutritt zu den Einzelhandelsgeschäften haben. Ausgenommen sind davon die Geschäfte des täglichen Bedarfs. Diese Neuregelung nimmt die Landeshauptstadt Kiel zum Anlass, 2G auch auf den Kieler Weihnachtsmärkten einzuführen. Die Maskenpflicht bleibt dabei bestehen.

„Wir haben die Entwicklung verfolgt und passen nun die Regularien an. Alle sind aufgefordert und entsprechend verpflichtet diesen nachzukommen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Einhaltung weiter stichprobenartig überprüfen", sagt Ordnungsdezernent Christian Zierau.

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Weitere Maßnahmen werden geprüft und vorbereitet, so dass diese bei neuen Erkenntnissen – beziehungsweise wenn die Landesverordnung diese rechtlich verbindlich vorsehen sollte – schnell umgesetzt werden könnten.

Für diesen Fall von verbindlichen Einlasskontrollen im Einzelhandel hat die Landehauptstadt Kiel ein Bändchen-System vorbereitet. Der Plan ist dabei, dass Bürger*innen an eingerichteten Stationen gegen Vorlage des Personalausweises und der elektronischen Impfnachweise blaue Bändchen im Kiel.Sailing.City.-Design erhalten. Die Bändchen können dann bei Einlasskontrollen vorgezeigt werden und sorgen so für eine unkomplizierte Handhabung der Anordnung.

„Ein Blick aufs blaue Band würde dann genügen und alle können sich sicher sein, dass die Kund*innen geimpft oder genesen sind", sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. Das Weihnachtsgeschäft in Kiel könne dann genauso sicher, aber mit deutlich geringerem Aufwand für Kund*innen und Einzelhändler*innen organisiert werden.

Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken begrüßt die Idee vom „Blauen Bändchen-System": „So sind wir gut vorbereitet, falls Einlasskontrollen aus epidemiologischer Lage notwendig werden sollten. Es ist eine unkomplizierte Möglichkeit, den 2G-Status nachzuweisen. Um die Pandemie aber dauerhaft bekämpfen zu können, müssen wir impfen, impfen, impfen."

Bereits ab Sonnabend gilt 2G auf den Weihnachtsmärkten. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag, 3. Dezember, veröffentlicht.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,

Telefon (0431) 901-1007;
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