Mit dem kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz strebt die Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel beim Heizungsaustausch an. Bislang gilt: Wer seine Heizung nach Ablauf des 30. Juni 2026 austauscht, ist gemäß den aktuell geltenden Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz dazu verpflichtet, bei der Wärmeversorgung den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien zu berücksichtigen.
Nach dem Eckpunktepapier soll unter anderem diese Anforderung gestrichen werden. Gebäudeeigentümer*innen könnten demnach unter Berücksichtigung der sogenannten „Biotreppe" weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen. Die „Biotreppe" ist eine stufenweise steigende Beimischungspflicht von CO2‑neutralen Brennstoffen (Biomethan, synthetische Kraftstoffe etc.) für neue Öl‑ und Gasheizungen ab 2029, die anstelle der bisherigen 65‑Prozent‑Erneuerbare‑Pflicht tritt.






