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Corona-Regelungen: Notbetreuung in Kitas und Schulen für mehr Kieler Kinder

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Viele Kieler Geschäfte werden die gelockerten Corona-Regelungen nutzen und am Montag, 20. April, oder kurz danach wieder öffnen. Die Stadt weist mögliche Kundinnen und Kunden eindrücklich darauf hin, dass nicht nur in den Geschäften ein Mindestabstand eingehalten werden muss.

Auch vor den Geschäften sind mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten, in der Holstenstraße ebenso wie in der Holtenauer Straße oder der Mall im Sophienhof oder im Citti-Park. In den Einkaufsstraßen werden die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt darauf achten, dass es nicht zu Menschenansammlungen kommt.

Ausweitung der Notbetreuung in Kindertagesbetreuung und Schule

Mit dem Erlass des Landes und der Allgemeinverfügung der Stadt vom Wochenende sind jetzt auch Regelungen für Notbetreuung definiert worden. Die Notdienstregelungen werden in Kita und Schule für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 weiterhin bestehen. Sie werden erweitert und gelten nun auch für Familien, in denen „nur" ein Elternteil in kritischen Kernbereichen arbeitet. Bisher war diese besondere Regelung ausschließlich Eltern vorbehalten, die in medizinischen und pflegerischen Berufen tätig sind. Nun profitieren alle Eltern davon, die in einer kritischen Infrastruktur arbeiten.

Gleichzeitig gilt die Notdienstregelung nun auch für alle berufstätigen Alleinerziehenden. Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Renate Treutel freut sich sehr darüber, „dass wir nun endlich auch alle berufstätigen alleinerziehenden Eltern und deren Kinder in unserer Stadt in dieser schwierigen Situation unterstützen können. Die Möglichkeit für alle Alleinerziehenden besteht unabhängig davon, in welchen Bereichen sie arbeiten." Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notdienstes ist jedoch nach wie vor, dass die Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können.

Der Bereich der kritischen Kernbereiche wurde erweitert und umfasst nun unter anderem in Schulen Tätige soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung sowie zur Durchführung der Abschlussprüfungen oder der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen eingesetzt werden.

Für den Notdienst haben die Leitungskräfte der Betreuungseinrichtungen und gegebenenfalls die Tagespflegepersonen die Aufgabe, mit den Eltern zu klären, ob diese Voraussetzungen zutreffen. Dies ist nötig, da die betroffenen Kinder in ihren jeweiligen Einrichtungen und Schulen auch weiterhin nur in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern betreut werden sollen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Zudem wird es nach den neuen Regelungen grundsätzlich möglich sein, dass Einrichtungen geplante Neuaufnahmen vornehmen von Eltern, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung berechtigt sind

Welche Berufe zu den kritischen Kernbereichen zählen, steht im aktuellen Elternbrief, den Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Renate Treutel am Wochenende verschickt hat. In diesem Elternbrief steht auch, dass die Stadt die Gebühren für die Kindertagesbetreuung bis zum 15. Mai nicht abbuchen wird. Die Gebühren waren für den halben März erstattet worden und werden für den April nicht eingezogen. Der Elternbrief steht unter www.kiel.de/coronavirus#betreuung im Internet.

Die neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Kiel ist nachzulesen unter www.kiel.de/bekanntmachungen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,

Telefon (0431) 901-2406;
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