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Mehrere Fälle von Bank-Quishing und falschen Bankmitarbeitern - Polizei warnt vor aktueller Betrugsmasche
Die Kriminalpolizei Kiel ermittelt in mehreren Fällen von Bank-Quishing, bei denen Bankkunden aufgefordert werden, sich über einen QR-Code ein zweites Mal für das Onlinebanking auf einer täuschend echten Webseite anzumelden. Sofern die Kunden der Aufforderung folgen, greifen die Täter anschließend selbstständig auf deren Konto zu.
In den letzten Wochen registrierte das Kommissariat 7 der Bezirkskriminalinspektion Kiel mehrere Fälle dieser Art. Bei dieser Form der Online-Kriminalität nutzen die Täter unter anderem betrügerische Briefe, E-Mails, SMS oder Webseiten, um an die Online-Banking-Zugangsdaten, PINs oder TANs zu gelangen.
In den vorliegenden Fällen sind nach bisherigen Kenntnissen ausschließlich Geschäftskunden einer Bank betroffen. Die Täter gehen nach demselben Muster vor, indem sie gefälschte Briefe verschicken. In den täuschend echt aussehenden Anschreiben werden die Kunden aufgefordert, sich über einen beigefügten QR-Code erneut im Onlinebanking anzumelden. Daraufhin erfolgt die Weiterleitung auf eine betrügerische Webseite, von der die Kunden annehmen müssen, dass es sich um die Webseite ihrer Bank handelt, da diese Seite täuschend echt aussieht. Nach Eingabe der Zugangsdaten nutzen die Täter diese, um sich selbst in das Onlinebanking der Kunden einzuloggen, um Transaktionen durchzuführen.
Zur Umgehung des zweiten Sicherheitsfaktors (Freigabe der Transaktionen über das Smartphone) erhalten die Kunden einen Anruf durch einen vermeintlichen Bankmitarbeiter, der darüber informiert, dass angeblich unberechtigte Transaktionen festgestellt worden seien. Um diese zu stoppen müsse der Kunde eine Überweisung mit dem Betreff "Stornierung" über das Telefon freigeben. In einem Fall folgte der Geschädigte den Anweisungen des falschen Bankmitarbeiters, wodurch ein hoher fünfstelliger Betrag auf das Täterkonto überwiesen wurde. In weiteren Fällen blieb es bei Versuchstaten.
Die weiteren Ermittlungen in diesen Fällen führt das Kommissariat 7 der Bezirkskriminalpolizei Kiel. Dort werden Fälle der sogenannten IT-Cybercrime bearbeitet und unter anderem auch Straftaten, bei denen moderne Informationstechnik als Tatwerkzeug genutzt wurde.
Die betroffene Bank ist bereits über die vorliegenden Sachverhalte informiert worden. Derzeit liegen uns keine Hinweise darauf vor, dass Kunden anderer Banken betroffen sein könnten. In keinem der hier bekannten Fälle ist es durch das Scannen des QR-Codes zu einer automatischen Installation von Schadsoftware auf den genutzten Mobiltelefonen gekommen.
Über den sicheren Umgang im Online-Banking informieren Banken auf Ihren Internetseiten.
Ergänzend dazu geben wir folgende Verhaltenstipps:
1. Scannen Sie nur QR-Codes, deren Herkunft Sie zuverlässig nachprüfen können.
2. Sollten Sie entsprechende Post ihrer Bank oder anderer Unternehmen erhalten, nutzen Sie die originalen Webseiten (prüfen Sie stets die angezeigte URL), um sich einzuloggen.
3. Achten sie auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Briefsendungen, z. B. veränderte Schriftgrößen, auffällige Merkmale, "verwaschenen" Druck spezifischer Daten ihrer Bank.
4. Prüfen Sie Absender und Empfänger des Schreibens.
5. Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie eigenständig Kontakt zu ihrer Bank auf und nutzen Sie hierfür keinesfalls die abgedruckte Telefonnummer, sondern die Ihnen bekannte Nummer, oder suchen Sie auf der Webseite des Unternehmens nach einer Kontaktadresse.
6. Achten Sie auf den Ton des Schreibens. Sollte dies "übermäßig" bedrohlich formuliert sein, könnte es sich um ein gefälschtes Schreiben handeln. Gerade im Bereich Phishing wird vielfach mit einem drohenden Ton und Fristen gearbeitet, die angeblich ein zügiges Handeln erfordern würde.
Mathias Stöwer, Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
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