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Kiel richtet Waffenverbotszonen ein – Verordnung tritt am 28. März in Kraft

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Das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum birgt ein erhebliches Risiko und gefährdet die Sicherheit von Menschen. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erlässt die Landeshauptstadt Kiel daher eine Verordnung über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden. Diese Verordnung tritt am Sonnabend, 28. März, in Kraft.

Rund 50 Schilder sind montiert. Sie weisen an allen relevanten Zuwegungen auf die Verbotszonen hin. Lediglich am Hauptbahnhof konnten wegen einer aktuell laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter www.kiel.de/waffenverbot zu finden. Die Seite kann auch über einen QR-Code direkt auf den Schildern aufgerufen werden. 

„Mit den Waffenverbotszonen setzen wir ein klares Signal für mehr Sicherheit an besonders sensiblen Orten. Gemeinsam mit der Polizei sorgen wir dafür, dass die Regeln konsequent eingehalten werden", erklärt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer.

Mathias Engelmann, Leiter der Polizeidirektion Kiel, ergänzt: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landeshauptstadt Kiel in enger Abstimmung mit der Polizei Waffenverbotszonen eingerichtet hat. Das schafft uns in diesen deutlich mit Gewaltkriminalität belasteten Bereichen neue Möglichkeiten für Kontrollen, die wir vorzugsweise gemeinsam mit der Stadt aber auch im Einzelfall ohne sie umsetzen werden."

Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Die Bereiche zeichnen sich nach Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach Einschätzung der Polizeidirektion Kiel durch eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Ferner können sich dort Menschenansammlungen bilden. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.

Drei Waffenverbotszonen für mehr Sicherheit und Schutz

Die Verordnung umfasst insgesamt drei räumlich klar abgegrenzte Zonen im Kieler Stadtgebiet. Dazu gehört zum einen der Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz.

Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke.

Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58.

Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.

Weitere Informationen gibt es online unter www.kiel.de/waffenverbot.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Ivers,
Telefon (0431) 901-2513;
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