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Kiel setzt den Erlass des Landes zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen um

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Nachdem Schleswig-Holsteins Landesregierung Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt hat, setzt die Landeshauptstadt Kiel den Erlass um und untersagt durch Allgemeinverfügung Veranstaltungen oder größere Ansammlungen von mehr als 1000 Menschen zunächst bis zum 10. April (Karfreitag).

„Gemeinsam müssen wir in Schleswig-Holstein die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus reduzieren", so Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Wir untersagen deshalb Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen in der Landeshauptstadt Kiel. Auch wenn wir derzeit noch keinen bestätigten Covid-19 Fall in Kiel haben, müssen wir mögliche Ansteckungsketten unterbinden."

Die gesetzliche Grundlage dafür gibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1000 Personen sind auf der Rechtsgrundlage nach § 28 Absatz 1 IfSG zu untersagen.

Das bedeutet für Kiel, dass Konzerte und Liveshows wie beispielsweise von den Drei Fragezeichen (14. März, Sparkassen-Arena) oder Roland Kaiser (20. März, Sparkassen-Arena) abgesagt werden müssen. Große Fußball- und Handballspiele können nicht vor Publikum stattfinden.

Die Stadt appelliert an alle Veranstalter von Events mit weniger als 1000 Besucherinnen und Besuchern, ganz genau zu prüfen, ob ihre Veranstaltungen stattfinden müssen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten überdenken, ob sie wirklich teilnehmen müssen.

Unabhängig davon prüft die Landeshauptstadt Kiel, ob und gegebenenfalls welche Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgrund besonderer Gefährdungspotenziale abgesagt werden müssen.

„Darüber hinaus geht die Landeshauptstadt Kiel mit gutem Beispiel voran und sagt auch kleinere von der Stadtverwaltung organisierte Veranstaltungen ab", so Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken.

Betroffen sind unter anderem folgende städtische Veranstaltungen: Das Kieler Samenfest im Rathaus (12. März), die Sportlerehrung im Rathaus (13. März), der Informationstag Energieeffizientes Bauen (15. März), der Tag der offenen Tür im Gesundheitsamt (19. März) und die Ehrenamtsmesse im Casino der Stadtwerke (22. März).

„Ob die Kieler Woche stattfinden wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich sagen", so Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Wir gehen davon aus, dass sich die Situation bis dahin entspannt haben wird und bereiten zunächst unser größtes städtische Event auch weiterhin planmäßig vor."

Die Lage wird in der Landeshauptstadt Kiel jeden Tag neu bewertet.

„Bereits seit Wochen stehen das Amt für Gesundheit, das Städtische Krankenhaus, die Uniklinik, Feuerwehr, Polizei und die niedergelassenen Ärzte in einem engen Austausch" so Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken. „Eine Isolierstation ist im Städtischen Krankenhaus eingerichtet, die Diagnostik kann außerhalb des Krankenhauses und der Wartezimmer der Arztpraxen erfolgen."

Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Kiel für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer

Die Landeshauptstadt Kiel hat nach der Verfügung des Landes von Montag, 9. März, nun eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer erlassen. Wer gerade von einer Reise aus einem Corona-Risikogebiet zurückkommt, sollte 14 Tage lange folgende Einrichtungen nicht betreten: Kitas, Kindergärten, Kinderhorte, Schulen und Kinderheime; Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und ähnliches; Pflegeeinrichtungen; Berufsschulen und Hochschulen.

Bei Anzeichen von Erkältungssymptomen sollten sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer unter der Telefonnummer 116-117 informieren und möglichst zuhause bleiben. Diese Anordnung stellt ebenfalls eine verbindliche Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Eine Nicht-Einhaltung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Das Ministerium hat in Abstimmung mit kommunalen Landesverbänden und Gesundheitsbehörden die Kreise und kreisfreien Städte gestern angewiesen, landesweit entsprechende gleichlautende Allgemeinverfügungen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen in besonders relevanten Einrichtungen zu erlassen. Einzelheiten sind in Kürze unter www.kiel.de/bekanntmachungen nachzulesen.

Weitere Informationen zur Situation in Kiel stehen unter www.kiel.de/coronavirus. Informationen zur Situation in Schleswig-Holstein sind unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus zu finden.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,

Telefon (0431) 901-1007;
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Pressemeldungen der Stadt stehen online unter www.kiel.de/presse
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