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Kieler Winterdienst im Dauereinsatz

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KVG nimmt Busverkehr schrittweise wieder auf

Der Winterdienst des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) ist seit gestern ununterbrochen im Einsatz, um die Straßen im Kieler Stadtgebiet trotz schwieriger Wetterbedingungen sicher zu halten. Der Wintereinbruch zum Jahresbeginn mit feuchtem Schnee und eisigen Temperaturen stellte die Einsatzkräfte am gesamten Wochenende vor besondere Herausforderungen.

Bereits am Sonnabend, 3. Januar, waren zwischen 15 und 20 Uhr rund 120 Mitarbeiter*innen mit 75 Fahrzeugen, darunter 19 Lkw, im Einsatz. Aufgrund der sehr kalten Straßen fror der feuchte Schnee unmittelbar wieder an, sodass sich immer wieder eine geschlossene Eisdecke bildete. Um die Sicherheit nicht zu gefährden, mussten die Arbeiten teilweise unterbrochen und am Sonntag fortgesetzt werden.

Am Sonntag startete der Winterdienst erneut ab 5 Uhr morgens mit derselben Personal- und Fahrzeugstärke. Insgesamt wurden im Stadtgebiet 70 Tonnen Salz sowie 70 Tonnen Sand ausgebracht, um Straßen und wichtige Verkehrsachsen bestmöglich zu sichern. 

Parallel dazu nimmt der Betrieb der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) den Betrieb wieder auf. Seit heute Vormittag 11 Uhr fahren wieder alle Busse auf allen Linien. Ausnahmen sind Strande (Linie 12), Heikendorf, Mönkeberg und Laboe (Linien 14 und 15). Die Busse halten an der Haltestelle Hermannstraße in Dietrichsdorf. Die KVG-Beschäftigten in der Leitstelle haben bis zum späten gestrigen Abend und heute seit den frühen Morgenstunden die Lage ständig überprüft und waren selbst draußen, um Strecken zu prüfen und abzufahren. Über den aktuellen Stand des Linienverkehrs informiert die KVG auf ihrer Webseite unter www.kvg-kiel.de.

Oberbürgermeister Ulf Kämpfer bedankt sich ausdrücklich bei allen Beteiligten: „Mein großer Dank gilt allen Kräften des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel, der KVG sowie allen weiteren Helfer*innen, die auch am Wochenende unermüdlich im Einsatz waren. Der Wintereinbruch wird uns auch in den kommenden Tagen beschäftigen. Wenn alle mithelfen, Stadt, Betriebe und auch alle Kieler*innen ihrer Streupflicht nachkommen, kommen alle trotz Schnee und Eis sicher an ihr Ziel."

Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer*innen verpflichtet, Schnee und Eis auf Gehwegen, Treppenanlagen, Verbindungswegen, kombinierten Geh- und Radwegen sowie auf begehbaren Seitenstreifen oder einem für den Fußverkehr geeigneten Streifen der Fahrbahn zu beseitigen. Die Beseitigung witterungsbedingter Glätte muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr erfolgen und eine Breite von mindestens 1,50 Metern umfassen. Alle Infos zu den Winterdienstpflichten sind auf der Webseite des ABK unter www.abki.de zu finden.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

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Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,
Telefon (0431) 901-1007;
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