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Mehr Sicherheit an sensiblen Orten: Kiel richtet Waffenverbotszonen ein

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 Die Landeshauptstadt Kiel wird ab April dieses Jahres mehrere Waffenverbotszonen im Stadtgebiet einrichten. Ziel ist es, die Sicherheit an besonders stark frequentierten und kriminalitätsbelasteten Orten zu erhöhen und Gewalttaten mit Messern und anderen Waffen wirksam vorzubeugen. Die entsprechende Waffenverbotszonenverordnung wurde vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer informierte darüber im Hauptausschuss.

„Waffen im öffentlichen Raum schaffen Gefahren, das zeigt die besorgniserregende Zunahme von Messerangriffen", sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Mit den Waffenverbotszonen schaffen wir an besonders sensiblen Orten mehr Schutz. Sie sind ein weiteres Beispiel für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Polizei."

 Die Waffenverbotszonen treten in Kraft, sobald die erforderliche Beschilderung in den betroffenen Bereichen vollständig angebracht ist. Nach aktuellem Planungsstand wird dies im April der Fall sein.

Die Verordnung umfasst insgesamt drei räumlich klar abgegrenzte Zonen im Kieler Stadtgebiet. Dazu gehört zum einen der Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz.

Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58.

Diese Bereiche zeichnen sich nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach Einschätzung der Polizeidirektion Kiel durch ein erhöhtes Personenaufkommen und eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet deutlich höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.

Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind unter anderem Polizist*innen, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie weitere berechtigte Personengruppen. Auch bestimmte alltägliche und beruflich notwendige Nutzungen sind weiterhin erlaubt – etwa für Handwerker*innen und Gewerbetreibende – sofern die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.

Die Einrichtung der Waffenverbotszonen beruht auf einer engen Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Polizeidirektion Kiel. Stadt und Polizei haben die Lage gemeinsam bewertet und werden auch künftig eng zusammenarbeiten.

Weitere Informationen gibt es online unter www.kiel.de/waffenverbot.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Ivers,
Telefon (0431) 901-2513;
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