Willkommen auf mettenhof.de
Der Internetauftritt für Mettenhof, dem grünen Kieler Stadtteil.
Der Internetauftritt für Mettenhof, dem grünen Kieler Stadtteil.
Die noch vorhandenen Corona-Teststellen in Kiel erleben eine sinkende Nachfrage. Das hat unterschiedliche Gründe. So hat sich die Risikobewertung der Pandemie aufgrund der hohen Durchimpfung der Bevölkerung grundlegend geändert. Verpflichtende Corona-Tests sind nur noch in bestimmten Ausnahmefällen vorgeschrieben und sollen vor allem gezielt und zum Beispiel zur Sicherung einer ärztlichen Diagnose genutzt werden.
Viele Teststellenbetreiber*innen schließen bereits eigenständig, weil eine Aufrechterhaltung des Betriebes nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Landeshauptstadt Kiel wird daher über den 31. Dezember hinaus keine Beauftragungen zum Betrieb von Teststellen mehr aussprechen. Die aufgrund ihres beruflichen Kontextes ohnehin befugten Teststellen dürfen die Testungen nach wie vor durchführen.
Nach aktuellem Stand wird es ab dem 1. Januar 2023 noch folgende Testmöglichkeiten in Kiel geben: alle Testmobile vom Labor Dr. Krause & Kollegen (am Bootshafen an der Seite Kaistraße, auf dem Vinetaplatz Bereich Wikingerstraße, vor dem Bürgerhaus Mettenhof, vor dem Citti-Park); das Testzentrum vom Labor Mohr, Rathausplatz 1; das Testzentrum des UKSH, vor Haus C; das Testzentrum am Städtischen Krankenhaus, Chemnitzstraße 33; das Mobile Corona Testzentrum, Doktor-Hell-Straße 1; die Central-Apotheke, Preetzer Chaussee 134; die Nord-Apotheke, Holtenauer Straße 344; sowie die Lornsen-Apotheke, Holtenauer Straße 80.
Das Kieler Amt für Gesundheit macht deutlich, dass es weiterhin ein gutes Angebot auch für diejenigen gibt, die nach der neuen Corona-Testverordnung weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Bürger*innentests haben. Es müsse jetzt aber darum gehen, die Maßnahmen der Primärprävention – Hygiene und Impfungen – in den Fokus zu stellen. Dies ist auch im Hinblick auf weitere Erreger von Atemwegsinfektionen von Bedeutung.
Impfungen sind für den Individualschutz entscheidend, sie sind die zentrale Maßnahme zur Vermeidung schwerwiegender Auswirkungen von Infektionen. Hygienemaßnahmen – zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes – sollten als Ergänzung zur Impfung überall dort genutzt werden, wo Übertragungen auf Dritte verhindert werden müssen.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Ivers,
Telefon (0431) 901-2513;
E-Mail
Pressemeldungen der Stadt stehen online unter www.kiel.de/presse
Die Landeshauptstadt Kiel bei Facebook / Twitter / Instagram
<