Seit 2003 hat Bruno Wunsch im Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsverhütung (MAfK) mitgewirkt, seit vielen Jahren ist er Vorsitzender des Arbeitskreises. 3 Jahre nach seiner Pensionierung als Leiter der Polizeistation in Mettenhof ist es seines Erachtens jetzt Zeit, die Verantwortung weiterzugeben. Idealerweise wird aus seiner Sicht als Nachfolgerin/ Nachfolger jemand gesucht, der im Stadtteil wohnt oder arbeitet.
Beides ist bei Bruno Wunsch nicht mehr der Fall, so dass die Arbeit nicht so gestaltet werden kann, wie es erforderlich wäre.
Die Sitzung ist öffentlich und jeder Interessierte ist herzlich willkommen. Ein Eintritt in den MAfK ist jederzeit möglich, es werden keinen Beiträge erhoben.
Für interessierte Nachfragen steht Bruno Wunsch auch vorab persönlich oder unter der Rufnummer 04326/2244 zur Verfügung.
Es steht außer Frage, dass es gut wäre für den Stadtteil, wenn die Arbeit fortgeführt werden könnte.
Kiel, den 5.1.2017
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich lade Sie herzlich ein zur Jahreshauptversammlung 2017 des Mettenhofer Arbeitskreises für Kriminalitätsverhütung.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Genehmigung des Protokolls der JHV 2016
3. Jahresbericht des Vorsitzenden 2016
4. Kassenbericht (aktueller Stand)
5. Kassenprüfung 2016
6. Aussprache zu den Punkten 2 – 4
7. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2016
8. Wahlen
7.1. Wahl des/der Vorsitzenden für zwei Jahre
7.2. Wahl des/der Vorsitzenden für zwei Jahre
7.3. Wahl der Kassiererin/des Kassierers für 2 Jahre
7.4. Wahl des Schriftführers/der Schriftführerin für 2 Jahre
9. Übergabe der Vereinsunterlagen
10. alternativ: Beauftragung des Vorstandes (siehe Hinweis)
11. Verschiedenes
Hinweis: Die Gründer des Arbeitskreises haben sich vor 20 Jahren bewusst gegen die Form eines Kriminalpräventiven Rates entschieden und ihre Absichten in einer knappen Satzung beschrieben. Die Satzung ist vom Finanzamt anerkannt, der Arbeitskreis ist kein eingetragener Verein. Die Satzung kann hier nachgelesen werden.
http://www.mettenhof.de/images/pdf/2016/Stadtteilportal.pdf
Wichtig mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen ist m.E. der § 7 der Satzung:
Der Vorstand vertritt den Arbeitskreis gerichtlich und außergerichtlich. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung beschränkt werden.
Ich vertrete die Auffassung, dass sich in einer Situation, in der nicht zumindest die beiden Vorsitzenden/Vorsitzende sowie die Kassiererin neu gewählt werden, neben den neu gewählten Vorstandsmitgliedern die Vorstandsmitglieder, die nicht durch Neuwahl im Vorstand ersetzt werden konnten, weiterhin im Amt bleiben.
Die Mitgliederversammlung sollte dann dieses Gremium beauftragen, Satzung und Situation fachlich bewerten zu lassen, um auch aus haftungsrechtlichen Gründen Nachteile für Vorstand und Mitglieder des MAfK auszuschließen.
Die Ergebnisse wären dann auf einer Mitgliederversammlung vorzustellen.
mit freundlichen Grüßen
Heinz – Bruno Wunsch
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