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Wahl der Kirchenkreissynode in Altholstein

Ohne Kandidaten – keine Kirchenkreissynode

Die Wahlen zum „Parlament“ von Altholstein werden vorbereitet

 

Am 1. Advent 2016 waren die evangelischen Christinnen und Christen aufgerufen, die Mitglieder der Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlen wurden erfolgreich abgeschlossen und im Januar 2017 fanden in den jeweiligen Kirchengemeinden die konstituierenden Sitzungen der neuen Kirchengemeinderäte statt. Erste Arbeitssitzungen schlossen sich an.

Und nun gilt es, die Wahlen für die nächsthöhere Ebene vorzubereiten. In jedem Kirchenkreis der Nordkirche – also auch in Altholstein – muss eine Kirchenkreissynode gewählt werden. Die neue Kirchenkreissynode Altholstein wird aus 110 Mitgliedern bestehen, Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Synode tagt regelmäßig drei Mal im Jahr am späten Nachmittag und in den Abendstunden an verschiedenen Orten des Kirchenkreises und befasst sich mit allen Fragen, die das kirchliche Leben berühren. Ganz wichtig sind die im November stattfindenden Haushaltsberatungen. Für diese Sitzung wird ein ganzer Tag benötigt.

Für das Amt eines Synodalen kann jedes evangelisches Kirchenmitglied kandidieren, dass innerhalb des Kirchenkreises Altholstein wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Das Kirchenbüro der Thomasgemeinde stellt die entsprechenden Formblätter zur Einreichung eines gültigen Wahlvorschlages zur Verfügung. Das Kirchenbüro der Thomasgemeinde ist im Skandinaviendamm 350, 24109 Kiel, zu finden (Telefon 0431/535910, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von zehn Mitgliedern des Kirchenkreises Altholstein durch Unterschrift unterstützt wird. Bis zum 14. Mai 2017 muss der Wahlvorschlag beim Wahlausschuss der Kirchenkreissynode, Martensdamm 2, 24103 Kiel, eingereicht werden.

Text Heinz Pries

Der Mettenhoffonds
Neuer Vorsitzender des Mettenhofer Arbeitskreises ...