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Zensus 2022 in Kiel auf der Zielgeraden

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Der Zensus 2022 zeigt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Etwa 20.000 Kieler*innen werden dazu in Haushalten und Wohnheimen befragt. Die persönlichen Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 sind in Kiel weitestgehend abgeschlossen. Über 90 Prozent der rund 20.000 für die Stichprobe ausgewählten Bürger*innen sind bereits ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. In Einzelfällen können aber weiterhin auch persönliche Interviews vor Ort durchgeführt werden.

Die Erhebungsstelle Kiel verschickt derzeit schriftliche Erinnerungen an auskunftspflichtige Personen, die sich am Zensus trotz Auskunftspflicht bislang nicht beteiligt haben oder die noch nicht vollständig befragt werden konnten. Auf diese Schreiben sollten die angeschriebenen Personen innerhalb von 14 Tagen reagieren, ansonsten wird bei wiederholter Nichtbeachtung ein Zwangsgeld in Höhe von zunächst 300 Euro fällig. Wichtig zu wissen ist, dass das Zwangsgeld nicht von der Auskunftspflicht befreit.

Sollten Bürger*innen Fragen oder Anmerkungen haben, können sie sich gerne an die Erhebungsstelle Zensus der Landeshauptstadt Kiel wenden unter der Kieler Telefonnummer 901-5841 oder unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Weitere Informationen finden sich auch auf www.kiel.de/zensus.

Wiederholungsbefragung des Statistischen Landesamt startet

Das Statistische Landesamt für Hamburg und Schleswig-Holstein beginnt mit der Wiederholungsbefragung einiger Personen zur Qualitätskontrolle. Hier wird ein kleiner Teil der Bürger*innen, welche bereits Auskunft gegeben haben, nochmals kurz befragt. Bundesweit sind es vier Prozent, in Kiel demnach etwa 800 Personen. Wie schon bei der Hauptbefragung kündigen Erhebungsbeauftragte einen Befragungstermin schriftlich an. Sie weisen sich mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Bei der Wiederholungsbefragung besteht ebenfalls eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Die Gebäude- und Wohnungszählung läuft ebenfalls weiter. Beide Befragungen werden direkt vom Statistischen Landesamt durchgeführt und nicht von der Kieler Erhebungsstelle.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Leon Schröter,
Telefon (0431) 901-2595;
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Pressemeldungen der Stadt stehen online unter www.kiel.de/presse
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„Silberdraht“
Kommunaler Sozialdienst

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